SELBSTBESTIMMT WOHNEN
Neue Wohnformen verlangen nach neuen Lösungen. Insbesondere wenn alte, hilfs- und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderung in alternativen Wohnformen wie ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder gemeinschaftlichen Wohnprojekten wohnen, stellt sich die Frage, wie die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Selbstbestimmung dort wirksam durchsetzen können. Wie können sie selbst entscheiden, wer mit ihnen in der Wohngemeinschaft lebt oder welcher ambulante Dienst sie betreut? Als Instrument der Selbstbestimmung und Beteiligung wurde die Auftraggebergemeinschaft entwickelt, das ist die Gemeinschaft der Mieterinnen und Mieter einer Wohnform, die einen gemeinsamen Haushalt führen. In der Regel hat sie die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Aufgaben, Rechte und Pflichten der Auftraggebergemeinschaft variieren je nach Typ der Wohnform: In anbieterverantworteten Wohngemeinschaften vertritt die Auftraggebergemeinschaft die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner gegenüber dem Anbieter der Wohngemeinschaft und bestimmt mit in allen Fragen des Wohnens, der Versorgung und der Betreuung. In selbstverantworteten Wohngemeinschaften kommt die Selbstverwaltung der Wohngemeinschaft hinzu wie die gemeinschaftliche Beauftragung eines Betreuungs- und eines Pflegeanbieters oder ein gemeinsamer Mietvertrag. Allen Wohnformen gemeinsam ist, dass die Bewohnerinnen und Bewohner ihr Wirtschaftsgeld gemeinschaftlich verwalten, Einkauf und Essen selbst planen und den Alltag in der Wohngemeinschaft selbst gestalten. Wo sie dazu nicht in der Lage sind, nehmen Angehörige oder gesetzliche Betreuer als Bevollmächtigte diese Aufgaben für sie wahr.